Verbrennungen und Verbrühungen
19. Juli 2011
Wird die Haut durch Einwirken hoher Temperaturen geschädigt, entstehen Verbrennungen oder Verbrühungen. Die von Medizinern pauschal als „thermische Hautschäden“ klassifizierten Verletzungen gehören zu den häufigsten und schmerzhaftesten gerade im häuslichen Umfeld.
Erste Hilfe
- Zuerst den Verletzten von der Hitzequelle trennen und aus der Gefahrenzone bergen. Löschen Sie brennende Kleidung mithilfe von Decken oder wälzen Sie den Betroffenen eventuell auf dem Boden.
- Streifen Sie die Kleidung vorsichtig ab. Auf Brandwunden klebende oder eingebrannte Kleidungsteile dürfen nicht entfernt werden.
- Um die Schmerzen des Verletzten zu lindern, kühlen Sie Brandwunden umgehend für höchstens 10 bis 15 Minuten (bei Säuglingen und Kleinkindern maximal drei Minuten) mit fließendem Leitungswasser, das jedoch nicht zu kalt sein sollte. Verwenden Sie kein Eis. Auch ein Eintauchen des Körpers oder betroffener Körperteile in kaltes Wasser ist zu unterlassen, um eine Unterkühlung zu vermeiden. Bei großflächigen Brandwunden unterbleibt die Kühlung.
- Rufen Sie bei schweren und/oder großflächigen Verbrennungen unverzüglich den Notarzt (112).
- Vorbeugende Maßnahmen gegen einen drohenden Kreislaufschock sind das Hochlagern der Beine und der Schutz des Körpers vor Wärmeverlust.
- Decken Sie die Brandwunde(n) mit einem sterilen Verband oder einem sauberen Tuch ab. Völlig ungeeignet sind Zellstoff oder andere fusselnde Materialien. Brandblasen werden nicht geöffnet. Tragen Sie keine Salben, Wundcremes, Puder oder fragwürdige Hausmittel auf.
- Verständigen Sie bei Bewusstlosigkeit oder Auftreten von Schockreaktionen ebenfalls unverzüglich einen Arzt. Anzeichen für einen Schock können Blässe, Herzrasen und kalter Schweiß sein.
Ausmaß der Verletzung einschätzen
Abhängig davon, wie tief die Haut geschädigt ist, werden vier Schweregrade von Verbrennungen unterschieden: von Verbrennungen I. Grades mit schmerzhafter Rötung und Schwellung der Haut über solche II. Grades mit Blasenbildung bis hin zu Verbrennungen IV. Grades, bei denen alle Hautschichten verbrannt und verkohlt sind.
Geringfügige Verbrennungen ersten oder zweiten Grades können mit einem keimfreien Verband selbst versorgt werden und heilen meist kurzfristig ohne Folgeschäden ab. Ist ein Verletzter mit größeren Brandwunden nicht gegen Tetanus geimpft oder liegt die Impfung lange zurück, sollte geimpft werden.
Die Ausdehnung von Verbrennungen wird über den prozentualen Anteil der Brandwunde(n) zur gesamten Körperoberfläche bestimmt. Folgende Faustregeln können hierfür als Anhaltspunkt dienen: Die Handfläche eines Menschen (einschließlich der Finger) entspricht etwa einem Prozent seiner Körperoberfläche; ein Arm ungefähr neun Prozent; Bauch oder Rücken durchschnittlich 18 Prozent.
Verbrennungen zweiten Grades können lebensbedrohlich sein, wenn beim Erwachsenen mehr als 10 Prozent der Körperoberfläche – bei Kindern fünf Prozent – betroffen sind. Sie gehören unbedingt in ärztliche Behandlung.